Nutzung von Fotografien und Filmen
Vereinbarung über die Nutzung von Fotografien und Filmen für Berichterstattung der Saatschule
1. Es wird zugestimmt, dass von der angemeldeten Person Aufnahmen erstellt und der Saatschule unentgeltlich zum Zwecke der Berichtserstattung in Medien, Werbung und zur Verwendung nach Ziffer 2 zur Verfügung gestellt werden.
2. Für die Nutzung wird keine inhaltliche, zeitliche und räumliche Beschränkung vereinbart. Der Nutzung für folgende Zwecke wird uneingeschränkt zugestimmt:
- Veröffentlichung in den Medien der Saatschule und Gemeinde
- Veröffentlichung in der Presse (z.B. Pressefotos)
- Veröffentlichung im Internet (z.B. auf der Homepage der Saatschule)
- Weitergabe der Bilder/ Filme an die Teilnehmer*Innen
- z.B. Urkunden vom Hüttenbau
3. Die/ Der Fotografierte/ Gefilmte stimmt einer Nutzung ihres/ seines Fotos/ Films zur Nutzung innerhalb von Fotomontagen (keine Entstellung) zu.